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Mitgliedschaft

So werden Sie zum Miteigentümer.
Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht.
 

Um Mieter bei der Baugenossenschaft Maintal eG zu werden, müssen Sie Mitglied werden und Genossenschaftsanteile zeichnen. Die Höhe der erforderlichen Anteile regelt unsere Satzung.

In der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung wird die Verwendung des erwirtschafteten Bilanzgewinns und damit über die grundsätzliche Auszahlung sowie die Höhe der Dividende beschlossen. In den vergangenen Jahren wurden an die Mitglieder 4 % auf die dividendenberechtigten Geschäftsanteile ausgeschüttet. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft weiter geführt werden; bei Erklärung des Austritts aus der Genossenschaft werden die Geschäftsanteile unter Fristeinhaltung zurückgezahlt.