Organe
Die Organe einer Genossenschaft sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist das "Parlament der Genossenschaft" und somit das wichtigste Organ der Baugenossenschaft Maintal eG.
Sie ist u. a. zuständig für die Auflösung, Umwandlung der Genossenschaft durch Verschmelzung/Spaltung, Satzungsänderungen, Wahl und Abberufung des Vorstandes und Aufsichtsrates, Entscheidungen über den Jahresabschluss und der Gewinnverwendung.
Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme (unabhängig von der Höhe der gezeichneten Anteile), mit der er bei der ordentlichen Mitgliederversammlung, die jährlich stattfindet, abstimmen kann.
Der Aufsichtsrat
Setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen und wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Aufgaben des Aufsichtsrates liegen im Bereich der Kontrolle der Unternehmensführung. Ferner berät und fördert er den Vorstand und greift satzungsgemäß in gewissem Umfang in Entscheidungsbefugnisse ein. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus fünf Mitgliedern.
Vorsitzender:
Stefan Brehm
Stellvertretender Vorsitzender:
Thomas Breyer
Klaudia Grauel
Susanne März
Markus Vollhardt
Der Vorstand
Der Vorstand hat nach dem Genossenschaftsgesetz die Leitungsfunktion, die nicht auf andere Organe übertragen werden kann. Er wird vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Der Vorstand der Baugenossenschaft Maintal eG setzt sich aus dem hauptamtlich geschäftsführenden Vorstand Herrn Lars Ahlborn und den nebenamtlichen Vorstandsmitgliedern Frau Simone Bayer und Herrn Andreas Schmitt zusammen.